THW OV Friedberg / Hessen

Feuerwehr und THW machen sich fit für den Einsatz

Datum Samstag, 30. Oktober 2010
Ereignis Ausbildung
Einsatzstelle OV Friedberg/Hessen

Bericht

Unfälle mit der Motorsäge sind immer mit schwersten Verletzungen für den Sägenführer bei nicht sachgemäßem Umgang oder fehlender persönlicher Schutzausrüstung verbunden. Aus diesem Grund wurde von den gesetzlichen Unfallkassen und den Berufsgenossenschaften eine „Information „Ausbildung- Arbeiten mit der Motorsäge“ herausgegeben.

Die GUV-I 8624 vom September 2004.

Um die Einsatzkräfte auch in der Zukunft vor Unfällen zu schützen, dürfen Feuerwehrmänner und THW Helfer nur nach einer vorherigen gründlichen Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzt werden. Die Feuerwehren des Kreises werden bereits seit Jahren von besonders geschulten Ausbildern in diesem Bezug ausgebildet. Da das THW und die Wehren des Kreises seit langem sehr gut zusammenarbeiten, konnte auch hier eine Synergie erfolgen. Unter der Leitung des FFW Kreisausbilders Ingo Schneider und der Unterstützung seiner Kollegen, wurde in der KW 43 diese einwöchige Ausbildung durchgeführt.

In dieser GUV sind die Themen in sechs Ausbildungsmodule gegliedert. Diese Schrift soll dazu dienen, dem Unternehmer und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der zu vermittelnden Ausbildung zu geben.

Modul 1:

Kenntnisse zum Umgang mit der Motorsäge

• Aufbau und Funktion,

• Sicherheitseinrichtungen,

• Betriebsstoffe,

• Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnahmen,

• Pflege und Wartung,

• Aufbau und Funktion der Schneidgarnitur,

• Handhabung und Umgang,

• Auswahl geeigneter Motorsägen,

• erforderliche persönliche Schutzausrüstung,

• Transport.

Bei der Vermittlung der Kenntnisse ist außerdem Bezug auf die geltenden einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln zu nehmen.

Ausbildungsinhalte:

Es sind praktische Fertigkeiten zu vermitteln

• Durchführung der Vergasereinstellung,

• Schärfen der Sägeketten, einschließlich Zahngeometrie,

• Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers,

• Durchführung des Kettenwechsels und Einstellung der Kettenspannung,

• Betanken der Säge,

• Starttechniken,

• sicheres Tragen der Säge.

Modul 2:

Sägen von liegenden Holz

  • Bearbeitung von Holz in Spannung-

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 2 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1.

Es sind Kenntnisse zu vermitteln über

• Schnitttechniken, z.B.

– Fächerschnitt,

– Stechschnitt,

– Entlastungsschnitt,

– Spannungsminderungsschnitte,

– Reaktionen der Säge bei ein- und auslaufender Kette.

• Spannungen im Holz, z.B.

– Ursachen und Verteilung von Spannungen,

– Auswirkungen von Spannungen,

– Bestimmen der Zug- und Druckseite.

• Sägen mit aus- und einlaufender Kette,

• Fächerschnitt,

• Stechschnitt,

• Beurteilung von Spannungen im Holz,

• Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz, einschließlich Wahl des sicheren Standes.

Modul 3:

Fällen und Entasten von Bäumen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 3 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1 und 2. Die Unterweisung soll in Kleingruppen erfolgen.

• Baumbeurteilung und -ansprache,

• Witterungs- und Umgebungseinflüsse,

• Fälltechniken im Schwach- und Starkholz; Nadel- und Laubholz, bei Vor- oder Rückhänger u.a.,

• Bedeutung von Fallkerb, Bruchleiste und -stufe,

• Einsatz von Hilfswerkzeugen,

• Sicherheitsmaßnahmen beim Fällen, z.B.

– Fallbereich bestimmen,

– Fällrichtung bestimmen,

– Rückweiche anlegen, ggf. Freiräumen des Arbeitsplatzes,

– Warnruf,

• Beseitigung von hängen gebliebenen Bäumen,

• seilunterstütztes Fällen,

• Entastungstechniken,

• Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge,

• sicherer Stand bei Fällen und Entasten.

• praktische Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse bei der Fällung von mindestens

einem Schwachholz- und einem Starkholzbaum, einschließlich deren Entastung,

• Bewertung der Fälltechnik des Ausführenden,

• Demonstration einer seilunterstützten Fällung,

• Anwendung sicherer Methoden zum zu Fall bringen von hängen gebliebenen Bäumen.

Modul 4:

Arbeiten im Sturm und Bruchholz

  • entfällt im Wetteraukreis-

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 4 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3; sowie eine mehrjährige berufliche Erfahrung in der Arbeit mit der Motorsäge.

Feuerwehr und THW sind sich darüber einig,

dass das Arbeiten in Sturm und Bruchholz für die Helfer zu gefährlich ist. Solange nicht Leib und Leben eingeschlossener Personen in Gefahr sind, werden diese „Einsatzstellen“ lediglich für den Durchgangsverkehr gesperrt, um dann von Forstwirten, die durch den täglichen Umgang geübter sind, beseitigt zu werden. Falscher Ehrgeiz kann hier tödlich sein.


Bilder

Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010 Lehrgang: Motorsägenführer 10/2010